(STAND 01.01.2018)
§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden AGBs sind Vertragsbestandteil für alle Leistungen die unter dem Namen Ad-Vice Multimedia Fullservice Fabian Klekamp- nachstehend Ad-Vice genannt – soweit einzelvertraglich hiervon nicht abgewichen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zahlungsbedingungen eines Auftraggebers, die von den AGB abweichen, gelten nur bei einer schriftlichen Anerkenntnis der Ad-Vice.

Ad-Vice ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich der besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungen mit angemessener Kündigungsfrist zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist die Ad-Vice berechtigt, den Vertrag zu dem Tag zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Krafttreten sollen.

§2 Gegenstand und Leistungsumfang

Vertragsgegenstand ist das vereinbarte Werk bzw. die vereinbarte Dienstleistung. Der Vertragsgegenstand ist so gewissenhaft zu erbringen, dass er nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit nach dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die Ad-Vice ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Ad-Vice geregelt. Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und die Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftraggeber erhält von Ad-Vice grundsätzlich alle Urheberrechte an dem von Ihm beauftragten Werk, in Deutschland als auch international nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei Ad-Vice. Dies gilt nicht für den Fall, dass es eindeutig in den Vertragsunterlagen anders niedergeschrieben ist.

§3 Leistungsbeschreibung

Ad-Vice bietet dem Kunden umfangreiche Dienstleistungen in den Bereichen der neuen Medien, insbesondere zählen hierzu Webdesign, Multimedia, Programmierung, Beratung und ecommerce.

Die durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten werden auf einem dafür bestimmten Informationsserver gespeichert und im Internet zum Abruf bereitgestellt. Die bereitzustellenden Daten müssen vom Auftraggeber in einer von Ad-Vice verarbeitbaren Form angeliefert werden. Zugriffe auf die Internetpräsenz des Auftraggebers werden, soweit dies möglich und zulässig ist, protokolliert.

Soweit Ad-Vice Lieferungen und Leistungen an den Kunden erbringt, ist der Kunde verpflichtet diese unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls eine Mängelrüge unverzüglich auszusprechen. Mit der Anlieferung bei dem Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Sofern Ad-Vice im Auftrag des Kunden bei der Denic, Internic oder einer anderen Organisation Domainnamen beantragt oder pflegt, ist die Ad-Vice nur als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Ad-Vice übernimmt im Sinne des Kunden die Verwaltung der Domainnamen und ist frei in der Wahl der Vermittler zur Denic oder ähnlichen Organisationen.

Ad-Vice übernimmt keine Gewähr dafür das die im Auftrag beantragten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt hiermit die Ad-Vice frei von Ersatzansprüchen Dritter. Im Fall der Hardwarelieferung durch die Ad-Vice an den Kunden ist die Ad-Vice nicht verpflichtet, diese an der Lieferadresse aufzustellen, zu testen oder in Betrieb zu setzen.

Liefert die Ad-Vice Software, ist diese nicht verpflichtet die Software bei dem Kunden zu installieren. Die Ad-Vice haftet nicht für Fehler in der Software, die durch den Softwareproduzenten verursacht wurden.

§4 Laufzeit und Kündigung

Verträge enden mit Auftragserfüllung. Abweichungen müssen eindeutig im Auftrag, Werk- oder Dienstleistungsvertrag geregelt werden.

§5 Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Ad-Vice wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Die Ad-Vice haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eingetreten, gelten die im Verhältnis vom Netzbetreiber und Ad-Vice anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der Ad-Vice gegenüber ihrem Auftraggeber entsprechend.

§6 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütungsrecht

Gegen Ansprüche der Ad-Vice kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem konkreten Vertragsverhältnis mit der Ad-Vice zu.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Ad-Vice die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, Störungen im Bereich des Telefonnetzes usw. , auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten, Unterauftragnehmer eintreten – hat Ad-Vice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt Ad-Vice, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

Bei einem Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der Ad-Vice liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Ad-Vice oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder zumindest fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich die im Rahmen des Auftrages von der Ad-Vice überlassenen Informationen und Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von der Ad-Vice gefertigten Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Kostenberechnungen und Recherchen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

Die Weitergabe auftragsbezogener Mitteilungen der Ad-Vice (Berichte, Stellungnahmen und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von Ad-Vice, soweit nicht bereits aus dem Vertragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten hervorgeht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ad-Vice von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus dem Inhalt, der Art oder Gestaltung der von ihm zur Verarbeitung übergebenen Daten und Informationen ergeben. Dies gilt auch für Buß- oder Ordnungsgeldansprüche des Staates aufgrund von Verstößen gegen das Markengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vergleichbare Bestimmungen.

Die Ad-Vice ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übergebenen Daten und Informationen auf ihrer Unbedenklichkeit zu prüfen. Sie behält sich jedoch vor, die Veröffentlichung von Daten und Informationen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder technischen Formen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätze der Ad-Vice abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen könnte oder deren Veröffentlichung für die Ad-Vice unzumutbar ist.

Der Auftraggeber hat kein recht auf Veröffentlichung von Abbildung und/oder Texten und/oder Daten mit pornographischen und/oder rassistischen und/oder politischen extremen Inhalten im Internet.

Ad-Vice behält sich vor, Abbildungen und/oder Texten und/oder Daten nicht zu Veröffentlichung und/oder zu verbreiten, wenn der Verdacht bestehen könnte, dass durch die Verbreitung oder die Veröffentlichung ein Strafbestand erfüllt werden könnte. Der Vertragspartner hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf die Veröffentlichung und/oder Verbreitung und auf die Erstattung eines ihm daraus möglicherweise entstehenden Schadens.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Dienste von Ad-Vice sachgerecht zu nutzen. Er hat das Veröffentlichen von Emails ohne nachgewiesenes Einverständnis des Empfängers zu unterlassen. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Für hierdurch evtl. anfallende Kosten haftet der Auftraggeber.

Der Auftraggeber muss anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zuhalten beziehungsweise unverzüglich zu ändern, oder Änderungen zu veranlassen falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.

Dem Kunden wird, bei Eigenpflege des Webspaces, dringend geraten, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle externe Sicherheitskopien vorzuhalten.

§8 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Ad-Vice bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages übergebenen und angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 5 Jahre auf.

§9 Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Ad-Vice unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass Ad-Vice seine Anschrift und sonstige relevanten Daten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form speichert und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.

Soweit sich Ad-Vice Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Ad-Vice berechtigt die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Ad-Vice steht dafür ein, dass alle Personen, die von Ad-Vice mit der Abwicklung diesen Vertrages vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

Soweit dies in international anerkannten technischen Normen anerkannt sind und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht. (Directoryservice)

Ad-Vice weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die Ad-Vice das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weiterer abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann.

§10 Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden beiderseitigen Ansprüchen gilt Deutsches Recht.

§11 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.

§12 Schlussbestimmungen

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von Ad-Vice – Kunden gebunden.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungeine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.